Information
für Geschäftsführer zur
Altersversorgung
Für
Einzelunternehmer und Gesellschafter von
Personengesellschaften sieht es im Alter oft schlecht
aus.
Nach einem langen Arbeitsleben haben sie nicht selten nur
noch einen Bruchteil ihres gewohnten Einkommens
zur Verfügung. Soweit überhaupt vorhanden,
können die Ansprüche aus der eigenen
Sozialversicherung oder
der des mitarbeitenden Ehegatten den Lebensstandard bei
weitem nicht aufrechterhalten. Die Versorgungslücke
im Alter wird dabei um so größer, je höher
das heutige Aktiveneinkommen ist.
Als
GmbH-Geschäftsführer, haben Sie viele
Möglichkeiten die Förderungen durch betriebliche
Altersversorgungszusagen
auf direktem Wege für sich zu nutzen und mit
Hilfe des Finanzamtes Ihre persönliche
Altersversorgung zu planen.
Man
muß nur etwas kreativ darüber
nachdenken.
Sie sind
daran interessiert eine Unternehmerrente ohne eigenen
Beitragsaufwand aufzubauen?
Was
zunächst unglaublich klingt ist durch die geschickte
Auswahl verschiedener Förderwege realisierbar.
Sie als GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer
können Ihre Doppelstellung, als Unternehmer und
gleichzeitig als
Angestellter tätig zu sein, vorteilhaft für sich
nutzen.
Die
Lösung: Sie finanzieren Ihre Altersversorgung
über Ihr Unternehmen. Mit deutlichen Steuervorteilen
für Sie und
gleichzeitig auch für Ihre Gesellschaft.
Doppelt
Steuern sparen, diese Chance sollte sich kein
GmbH-Geschäftsführer entgehen lassen. Ihr Berater
macht
Ihnen dazu gerne konkrete Vorschläge anhand der
beigefügten Druckstücke "Rente
vom Finanzamt"
Sonderseite
Geschäftsführer.
Sie sollten die speziell Ihnen gebotenen Möglichkeiten
konsequent nutzen.
Dann müssen Sie nicht eine Mark mehr aus privat
versteuertem Geld für Ihre Altersversorgung
anlegen,
sondern können das erheblich kostengünstiger durch
den Betrieb als Betriebsausgabe steuermindernd
regeln.
Wichtig!
Das gilt
auch für die Absicherung Ihrer persönlichen
Berufsunfähigkeits-Versorgung. Da mit der geplanten
Rentenreform Ansprüche an die GRV drastisch reduziert
werden und es dann überhaupt keine
Berufsunfähigkeit mehr gibt, sondern nur noch eine
Erwerbsminderungsrente nach noch möglichen
Arbeitsstunden bei einer Weiterbeschäftigung
"in jeder nur denkbaren
Tätigkeit".
Kennen
Sie diese Veränderung?
Kennen
Sie Ihre Ansprüche an die GRV
Wünschen
Sie eine Prüfung durch uns?
Die optimale
Lösung für Sie kann nur in einem persönlichen
Beratungsgespräch gefunden werden.
Vorab dazu schon zwei Ideen:
Zunächst
kann auch für den Lebens-/Ehe-Partner, sofern er im
Betrieb beschäftigt wird, eine betriebliche
Altersversorgung durchgeführt werden. Auch bei 325.- Beschäftigung ! Auch diese Versorgung wird als Betriebsausgabe anerkannt.
Allerdings werden hierbei strengere
Anerkennungsmaßstäbe angelegt als bei
familienfremden Arbeitnehmern.
Lösungsvorschläge und Details zur Anerkennung
eines "Ehegattenarbeitsvertrag" erklären wir Ihnen
gern.
Weiterhin
können Sie eine betriebliche Altersversorgung für
Ihre Mitarbeiter durchführen, die auch für den
Betrieb,
also indirekt für Sie, eine Auszahlung bei Ablauf
vorsieht.
Diese Variante ist häufig unbekannt.
Vorteil für den Mitarbeiter ist es, bei
längerer Betriebszugehörigkeit echte
BAV-Ansprüche aus der Zusage zu erwerben.
Sie zeigen
hierdurch natürlich soziale Kompetenz, gleichzeitig
haben Sie gute Argumente bei Gehaltsgesprächen und
generell zur Findung und Bindung qualifizierter
Mitarbeiter.
Trotzdem
behalten Sie für einen bestimmten Zeitraum
zunächst die alleinige Entscheidung, da erst die
Unverfallbarkeit
der Ansprüche durch den Mitarbeiter erreicht werden
muß.
Außerdem
erreichen Sie durch diesen Durchführungsweg (ein Teil
der Versorgung steht dem Mitarbeiter zu, ein Teil steht
dem Betrieb zu), die komplette Refinanzierung Ihrer
Investition . Das heißt, Sie haben die
Möglichkeit wirklich eine betriebliche
Altersversorgung zum Null-Tarif durchzuführen und
voraussichtlich sogar noch einen Überschuß
für sich zu erreichen.
Diesen Weg
zeigen wir Ihnen gern !
Unsere
Berater stehen Ihnen selbstverständlich für
Erklärungen und Durchführung dieser
Versorgungskonzepte zur Verfügung.
Vereinbaren
Sie einen Termin !
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