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Information für Geschäftsführer zur Altersversorgung

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften sieht es im Alter oft schlecht aus.
Nach einem langen Arbeitsleben haben sie nicht selten nur noch einen Bruchteil ihres gewohnten Einkommens
zur Verfügung. Soweit überhaupt vorhanden, können die Ansprüche aus der eigenen Sozialversicherung oder
der des mitarbeitenden Ehegatten den Lebensstandard bei weitem nicht aufrechterhalten. Die Versorgungslücke
im Alter wird dabei um so größer, je höher das heutige Aktiveneinkommen ist.

Als GmbH-Geschäftsführer, haben Sie viele Möglichkeiten die Förderungen durch betriebliche Altersversorgungszusagen
auf direktem Wege für sich zu nutzen und mit Hilfe des Finanzamtes Ihre persönliche Altersversorgung zu planen.

Man muß nur etwas kreativ darüber nachdenken.

Sie sind daran interessiert eine Unternehmerrente ohne eigenen Beitragsaufwand aufzubauen?

Was zunächst unglaublich klingt ist durch die geschickte Auswahl verschiedener Förderwege realisierbar.
Sie als GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer können Ihre Doppelstellung, als Unternehmer und gleichzeitig als
Angestellter tätig zu sein, vorteilhaft für sich nutzen.

Die Lösung: Sie finanzieren Ihre Altersversorgung über Ihr Unternehmen. Mit deutlichen Steuervorteilen für Sie und
gleichzeitig auch für Ihre Gesellschaft.

Doppelt Steuern sparen, diese Chance sollte sich kein GmbH-Geschäftsführer entgehen lassen. Ihr Berater macht
Ihnen dazu gerne konkrete Vorschläge anhand der beigefügten Druckstücke "
Rente vom Finanzamt" Sonderseite
Geschäftsführer.
Sie sollten die speziell Ihnen gebotenen Möglichkeiten konsequent nutzen.
Dann müssen Sie nicht eine Mark mehr aus privat versteuertem Geld für Ihre Altersversorgung anlegen,
sondern können das erheblich kostengünstiger durch den Betrieb als Betriebsausgabe steuermindernd
regeln.

Wichtig!

Das gilt auch für die Absicherung Ihrer persönlichen Berufsunfähigkeits-Versorgung. Da mit der geplanten
Rentenreform Ansprüche an die GRV drastisch reduziert werden und es dann überhaupt keine
Berufsunfähigkeit mehr gibt, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente nach noch möglichen
Arbeitsstunden bei einer Weiterbeschäftigung
"in jeder nur denkbaren Tätigkeit".

Kennen Sie diese Veränderung?

Kennen Sie Ihre Ansprüche an die GRV

Wünschen Sie eine Prüfung durch uns?

Die optimale Lösung für Sie kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch gefunden werden.
Vorab dazu schon zwei Ideen:

Zunächst kann auch für den Lebens-/Ehe-Partner, sofern er im Betrieb beschäftigt wird, eine betriebliche Altersversorgung
durchgeführt werden. Auch bei € 325.- Beschäftigung ! Auch diese Versorgung wird als Betriebsausgabe anerkannt.
Allerdings werden hierbei strengere Anerkennungsmaßstäbe angelegt als bei familienfremden Arbeitnehmern.
Lösungsvorschläge und Details zur Anerkennung eines "Ehegattenarbeitsvertrag" erklären wir Ihnen gern.

Weiterhin können Sie eine betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter durchführen, die auch für den Betrieb,
also indirekt für Sie, eine Auszahlung bei Ablauf vorsieht
.
Diese Variante ist häufig unbekannt.
Vorteil für den Mitarbeiter ist es, bei längerer Betriebszugehörigkeit echte BAV-Ansprüche aus der Zusage zu erwerben.

Sie zeigen hierdurch natürlich soziale Kompetenz, gleichzeitig haben Sie gute Argumente bei Gehaltsgesprächen und
generell zur Findung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

Trotzdem behalten Sie für einen bestimmten Zeitraum zunächst die alleinige Entscheidung, da erst die Unverfallbarkeit
der Ansprüche durch den Mitarbeiter erreicht werden muß.

Außerdem erreichen Sie durch diesen Durchführungsweg (ein Teil der Versorgung steht dem Mitarbeiter zu, ein Teil steht
dem Betrieb zu), die komplette Refinanzierung Ihrer Investition . Das heißt, Sie haben die Möglichkeit wirklich eine betriebliche
Altersversorgung zum Null-Tarif durchzuführen und voraussichtlich sogar noch einen Überschuß für sich zu erreichen.

Diesen Weg zeigen wir Ihnen gern !

Unsere Berater stehen Ihnen selbstverständlich für Erklärungen und Durchführung dieser Versorgungskonzepte zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin !

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