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Information für Einzelunternehmer ohne betriebliche Altersversorgung (BAV)

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften sieht es im Alter oft schlecht aus.
Nach einem langen Arbeitsleben haben sie nicht selten nur noch einen Bruchteil ihres gewohnten
Einkommens zur Verfügung. Soweit überhaupt vorhanden, können die Ansprüche aus der eigenen
Sozialversicherung oder der des mitarbeitenden Ehegatten den Lebensstandard bei weitem nicht
aufrechterhalten. Die Versorgungslücke im Alter wird dabei um so größer, je höher das heutige
Aktiveneinkommen ist.

Leider haben Sie als Einzelunternehmer, anders als ein GmbH-Geschäftsführer, keine Möglichkeit eine
direkte betriebliche Altersversorgung für sich zu nutzen.
Deshalb waren Sie bisher ausschließlich auf die private Altersversorgung angewiesen.

Jetzt gibt es auch für Sie Möglichkeiten, die Förderungen durch betriebliche Altersversorgungszusagen
auf indirektem Wege für sich zu nutzen und mit Hilfe des Finanzamtes, Ihre persönliche
Altersversorgung zu planen.

Man muß nur etwas kreativ darüber nachdenken.

Sie sollten die speziell Ihnen gebotenen Möglichkeiten konsequent nutzen. Dann müssen Sie nicht eine
Mark mehr aus privat versteuertem Geld für Ihre Altersversorgung anlegen, sondern können das
erheblich kostengünstiger durch den Betrieb als Betriebsausgabe steuermindernd regeln.

Wichtig ist auch die Absicherung Ihrer persönlichen Berufsunfähigkeits-Versorgung. Da mit der
geplanten Rentenreform Ansprüche an die GRV drastisch reduziert werden und es dann überhaupt
keine Berufsunfähigkeit mehr gibt, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente nach noch
möglichen Arbeitsstunden bei einer Weiterbeschäftigung "in jeder nur denkbaren Tätigkeit".

Kennen Sie diese Veränderung?

Kennen Sie Ihre Ansprüche an die GRV?

Wünschen Sie eine Prüfung durch uns?

Die optimale Lösung für Sie kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch gefunden werden.
Vorab dazu schon 2 Ideen:

Zunächst kann für den Lebens-/Ehe-Partner, sofern er im ersten Betrieb beschäftigt wird, eine betriebliche
Altersversorgung durchgeführt werden. Auch bei nur € 325.- Beschäftigung !
Diese Versorgung wird als Betriebsausgabe anerkannt.
Allerdings werden hierbei strengere Anerkennungsmaßstäbe angelegt als bei familienfremden Arbeitnehmern.
Lösungsvorschläge und Details zur Anerkennung eines "Ehegattenarbeitsvertrag" erklären wir Ihnen gern.

Weiterhin können Sie eine betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter durchführen, die auch für den Betrieb,
also indirekt für Sie, eine Auszahlung bei Ablauf vorsieht.
Diese Variante ist häufig unbekannt.
Vorteil für den Mitarbeiter ist es, bei längerer Betriebszugehörigkeit echte BAV-Ansprüche aus der Zusage
zu erwerben.

Sie zeigen hierdurch natürlich soziale Kompetenz, gleichzeitig haben Sie gute Argumente bei Gehaltsgesprächen
und generell zur Findung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Trotzdem behalten Sie für einen bestimmten Zeitraum zunächst die alleinige Entscheidung, da erst die Unverfallbarkeit
der Ansprüche durch den Mitarbeiter erreicht werden muß.

Außerdem erreichen Sie durch durch diesen Durchführungsweg (ein Teil der Versorgung steht dem Mitarbeiter zu,
ein Teil steht dem Betrieb zu), die komplette Refinanzierung Ihrer Investition.
Das heißt Sie haben die Möglichkeit, wirklich eine betriebliche Altersversorgung zum Null-Tarif durchzuführen
und voraussichtlich sogar noch einen Überschuß für sich zu erreichen.

Diesen Weg zeigen wir Ihnen gern.

Unsere Berater stehen Ihnen selbstverständlich für Erklärungen und Durchführung dieser Versorgungskonzepte
zur Verfügung.

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