Information
für Einzelunternehmer ohne betriebliche
Altersversorgung (BAV)
Für
Einzelunternehmer und Gesellschafter von
Personengesellschaften sieht es im Alter oft schlecht
aus.
Nach einem langen Arbeitsleben haben sie nicht selten nur
noch einen Bruchteil ihres gewohnten
Einkommens zur Verfügung. Soweit überhaupt
vorhanden, können die Ansprüche aus der
eigenen
Sozialversicherung oder der des mitarbeitenden Ehegatten den
Lebensstandard bei weitem nicht
aufrechterhalten. Die Versorgungslücke im Alter wird
dabei um so größer, je höher das heutige
Aktiveneinkommen ist.
Leider haben
Sie als Einzelunternehmer, anders als ein
GmbH-Geschäftsführer, keine Möglichkeit
eine
direkte betriebliche Altersversorgung für sich zu
nutzen.
Deshalb waren Sie bisher ausschließlich auf die
private Altersversorgung angewiesen.
Jetzt gibt
es auch für Sie Möglichkeiten, die
Förderungen durch betriebliche
Altersversorgungszusagen
auf indirektem Wege für sich zu nutzen und mit
Hilfe des Finanzamtes, Ihre persönliche
Altersversorgung zu planen.
Man
muß nur etwas kreativ darüber
nachdenken.
Sie sollten
die speziell Ihnen gebotenen Möglichkeiten konsequent
nutzen. Dann müssen Sie nicht eine
Mark mehr aus privat versteuertem Geld für Ihre
Altersversorgung anlegen, sondern können das
erheblich kostengünstiger durch den Betrieb als
Betriebsausgabe steuermindernd regeln.
Wichtig
ist auch die Absicherung Ihrer persönlichen
Berufsunfähigkeits-Versorgung. Da mit der
geplanten Rentenreform Ansprüche an die GRV drastisch
reduziert werden und es dann überhaupt
keine Berufsunfähigkeit mehr gibt, sondern nur noch
eine Erwerbsminderungsrente nach noch
möglichen Arbeitsstunden bei einer
Weiterbeschäftigung "in jeder nur denkbaren
Tätigkeit".
Kennen Sie diese Veränderung?
Kennen
Sie Ihre Ansprüche an die GRV?
Wünschen
Sie eine Prüfung durch uns?
Die optimale
Lösung für Sie kann nur in einem persönlichen
Beratungsgespräch gefunden werden.
Vorab dazu schon 2 Ideen:
Zunächst
kann für den Lebens-/Ehe-Partner, sofern er im ersten
Betrieb beschäftigt wird, eine betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden. Auch bei nur € 325.- Beschäftigung !
Diese Versorgung wird als Betriebsausgabe anerkannt.
Allerdings werden hierbei strengere
Anerkennungsmaßstäbe angelegt als bei
familienfremden Arbeitnehmern.
Lösungsvorschläge und Details zur Anerkennung
eines "Ehegattenarbeitsvertrag" erklären wir Ihnen
gern.
Weiterhin
können Sie eine betriebliche Altersversorgung für
Ihre Mitarbeiter durchführen, die auch für den
Betrieb,
also indirekt für Sie, eine Auszahlung bei Ablauf
vorsieht.
Diese Variante ist häufig unbekannt.
Vorteil für den Mitarbeiter ist es, bei
längerer Betriebszugehörigkeit echte
BAV-Ansprüche aus der Zusage
zu erwerben.
Sie zeigen
hierdurch natürlich soziale Kompetenz, gleichzeitig
haben Sie gute Argumente bei Gehaltsgesprächen
und generell zur Findung und Bindung qualifizierter
Mitarbeiter.
Trotzdem behalten Sie für einen bestimmten Zeitraum
zunächst die alleinige Entscheidung, da erst die
Unverfallbarkeit
der Ansprüche durch den Mitarbeiter erreicht werden
muß.
Außerdem
erreichen Sie durch durch diesen Durchführungsweg (ein
Teil der Versorgung steht dem Mitarbeiter zu,
ein Teil steht dem Betrieb zu), die komplette
Refinanzierung Ihrer Investition.
Das heißt Sie haben die Möglichkeit, wirklich
eine betriebliche Altersversorgung zum Null-Tarif
durchzuführen
und voraussichtlich sogar noch einen Überschuß
für sich zu erreichen.
Diesen Weg
zeigen wir Ihnen gern.
Unsere
Berater stehen Ihnen selbstverständlich für
Erklärungen und Durchführung dieser
Versorgungskonzepte
zur Verfügung.
Vereinbaren
Sie einen Termin !
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