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Da durch laufende steuerliche Veränderungen, Probleme bis hin zur Nichtanerkennung der bisherigen Versorgungs-Lösungen drohen, ist es speziell für die Chefetage wichtig, daß diese Dinge geprüft werden ! Auch aus dem Arbeitsrecht und der Sozialversicherung kommen ständig Änderungen die eine neue Betrachtung auch bestehender Zusagen erforderlich machen. Gerade wenn diese Änderungen ggf. den Insolvenzschutz für den geschäftsführenden Gesellschafter betreffen, wird eine Prüfung eminend wichtig ! Häufig fällt aber ein einmal abgeschlossenes Versorgungswerk danach in einen "Dornröschenschlaf" und wird erst kurz vor Ablauf wieder hervorgezaubert. Das kann nicht die optimale Lösung sein. Gerade durch aktuelle Ereignisse, wie z.B. die Änderung des Betriebsrentengesetzes oder die Einführung des Alters-Vermögens-Gesetzes (Riester-Rente) warten außerdem neue bisher noch nicht genutze Fördermittel und Zuschüsse auf Sie. Ihre Firmenrente im Test Spätestens alle drei Jahre sollten GmbH-Chefs ihre Firmenrente unter die Lupe nehmen. Andernfalls wird es teuer. Dann kassiert das Finanzamt und nicht die Chefs das wissen Fachkräfte der betrieblichen Altersvorsorge schon lange. Der geschäftsführende Gesellschafter einer Installationsfirma zum Beispiel, hatte sich von seiner Firma eine Pensionszusage geben lassen. Die Betriebsprüfer fanden 1996 alles in Ordnung. Drei Jahre später monieren sie jedoch, daß trotz einer zugesagten Invalidenrente keine entsprechende Rückdeckungsversicherung vorhanden war. Das aber könnte im Ernstfall zu einer Überschuldung der Firma führen, die Zusage sei also nicht ernst gemeint. Die Folge: Die GmbH mußte Pensionsrückstellungen von mehr als 50000 Euro auflösen und als Gewinn versteuern. Kein Einzelfall, denn die gesetzlichen Vorschriften ändern sich ständig. Außerdem haben sich die Prüfer in den letzten Jahren spezialisiert. Denen entgeht heute nichts mehr. So auch bei der Besitzerin einer Lackfabrik. Ihre Betriebsrente war durch eine Kapital- lebensvesicherung zu 122 Prozent rückgedeckt. 22 Prozent zu viel, wie das Finanzamt meinte. Und darin eine so genannte verdeckte Gewinnausschüttung sah. Folge: Die Behörde verlangte Strafsteuer. Doch nicht nur verschärfte Betriebsprüfungen zwingen GmbH-Chefs zum Handeln, auch die neuen Steuergesetzexperten behaupten: " 80 Prozent der Verträge sind fehlerhaft " Um GmbH-Chefs höchstmögliche Sicherheit bei der Formulierung und Berechnung von Pensionszugaben zu geben, prüfen wir Ihre bestehenden Zusagen einschließlich der abgeschlossenen Lebensversicherungen und geben wenn nötig, Tipps für die optimale Versorgungsstrategie oder Hinweise für Anpassungen und Ergänzungen der Verträge. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich jetzt zum ersten Mal mit der Betriebsrente vom eigenen Unternehmen beschäftigen, erhalten eine detallierte Auswertung mit konkreten Vorschlägen. Sollten wir sie neugierig gemacht haben, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns in Kontakt treten würden.
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