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Da durch laufende steuerliche Veränderungen, Probleme bis hin zur Nichtanerkennung

der bisherigen Versorgungs-Lösungen drohen, ist es speziell für die Chefetage wichtig,

daß diese Dinge geprüft werden !

Auch aus dem Arbeitsrecht und der Sozialversicherung kommen ständig Änderungen

die eine neue Betrachtung auch bestehender Zusagen erforderlich machen.

Gerade wenn diese Änderungen ggf. den Insolvenzschutz für den geschäftsführenden

Gesellschafter betreffen, wird eine Prüfung eminend wichtig !

Häufig fällt aber ein einmal abgeschlossenes Versorgungswerk danach in einen

"Dornröschenschlaf" und wird erst kurz vor Ablauf wieder hervorgezaubert.

Das kann nicht die optimale Lösung sein.

Gerade durch aktuelle Ereignisse, wie z.B. die Änderung des Betriebsrentengesetzes

oder die Einführung des Alters-Vermögens-Gesetzes (Riester-Rente) warten außerdem

neue bisher noch nicht genutze Fördermittel und Zuschüsse auf Sie.

Ihre Firmenrente im Test

Spätestens alle drei Jahre sollten GmbH-Chefs ihre Firmenrente unter die Lupe nehmen.

Andernfalls wird es teuer. Dann kassiert das Finanzamt und nicht die Chefs das

wissen Fachkräfte der betrieblichen Altersvorsorge schon lange.

Der geschäftsführende Gesellschafter einer Installationsfirma zum Beispiel, hatte sich

von seiner Firma eine Pensionszusage geben lassen.

Die Betriebsprüfer fanden 1996 alles in Ordnung. Drei Jahre später monieren sie jedoch,

daß trotz einer zugesagten Invalidenrente keine entsprechende Rückdeckungsversicherung

vorhanden war.

Das aber könnte im Ernstfall zu einer Überschuldung der Firma führen, die Zusage sei

also nicht ernst gemeint.

Die Folge: Die GmbH mußte Pensionsrückstellungen von mehr als 50000 Euro

auflösen und als Gewinn versteuern. Kein Einzelfall, denn die gesetzlichen Vorschriften

ändern sich ständig.

Außerdem haben sich die Prüfer in den letzten Jahren spezialisiert. Denen entgeht heute

nichts mehr.

So auch bei der Besitzerin einer Lackfabrik. Ihre Betriebsrente war durch eine Kapital-

lebensvesicherung zu 122 Prozent rückgedeckt. 22 Prozent zu viel, wie das Finanzamt

meinte. Und darin eine so genannte verdeckte Gewinnausschüttung sah.

Folge: Die Behörde verlangte Strafsteuer.

Doch nicht nur verschärfte Betriebsprüfungen zwingen GmbH-Chefs zum Handeln, auch

die neuen Steuergesetzexperten behaupten: " 80 Prozent der Verträge sind fehlerhaft "

Um GmbH-Chefs höchstmögliche Sicherheit bei der Formulierung und Berechnung von

Pensionszugaben zu geben, prüfen wir Ihre bestehenden Zusagen einschließlich der

abgeschlossenen Lebensversicherungen und geben wenn nötig, Tipps für die optimale

Versorgungsstrategie oder Hinweise für Anpassungen und Ergänzungen der Verträge.

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich jetzt zum ersten Mal mit der Betriebsrente

vom eigenen Unternehmen beschäftigen, erhalten eine detallierte Auswertung mit konkreten

Vorschlägen.

Sollten wir sie neugierig gemacht haben, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns in Kontakt

treten würden.

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