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Warum betriebliche Altersversorgung (bAV) ?

Betriebliche Altersversorgung ist heute wichtiger denn je. Sie ist ein Teil der sozialen

Verantwortung des Arbeitgebers.

Mit einer betrieblichen Altersversorgung bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern mehr: Eine Vorsorgelösung für das Alter.

Das bedeutet mehr Motivation und erhöht die Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das

Unternehmen. Weitere Vorteile:

  • Senkung der Fluktuationskosten

  • Stärkung der Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt

  • Nutzung von Steuervorteilen

  • Einsparung von Lohnnebenkosten

Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer zu wirlichen Mit-Arbeitern machen wollen, finden

durch BEGA maßgeschneiderte Lösungen.

Für den Unternehmer und seinen Betrieb ist es nicht nur wichtig, die positiven Effekte

einer betrieblichen Altersversorgung zu erkennen und zu nutzen.

Vielmehr ist für ihn unerläßlich, sein System der betrieblichen Versorgung immer wieder

aufs neue den sich verändernden Rahmenbedingungen (Veränderungen im Steuer- und

Arbeitsrecht, sich ändernde Rechtssprechung, neue Erlasse der Finanzbehörden)

anzupassen, um damit die Kosten der Versorgung kalkulierbar und überschaubar

zu halten und zudem das Versorgungsrisiko zu begrenzen.

Nahezu kein Versorgungssystem gleicht dem anderen in den Eckdaten.

Daher gibt es verständlicherweise nur wenig Möglichkeiten, einen für die Unternehmer

und das in seinem Betrieb bestehende Versorgungssystem brauchbaren Leitfaden

zu erhalten.

Um die notwendigen Schritte bei der Einrichtung oder Veränderung und Anpassung der

betrieblichen Versorgung zu tun, ist es vielmehr notwendig, in langjähriger Praxis gewonnene

Erfahrung und Kenntnisse einzusetzten.

Die BEGA Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung als

kompetenter Partner bietet Unternehemen, deren Mitarbeitern sowie Verbänden und

Vereinen umfassende Dienstleistungen, damit eine optimale Altersversorgung gewährleistet

ist.

Beratung bei Neueinrichtung


Die Langzeitwirkung von Versorgungssystemen und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

macht deutlich, daß bei der Neueinrichtung hinsichtlich Ausgestaltung und Umfang der

Versorgung sowie deren Finanzierungsform ein hoher Beratungsbedarf besteht.

Gerade bei der Wahl des Durchführungsweges und der Finanzierungsform stehen eine

Vielzahl von Möglichkeiten offen, z.B.

  • Unterstützungskassen (rückgedeckt und pauschal dotiert),

  • Pensionsfonds (arbeitgeber- oder als Versorgungslohn-Modell arbeitnehmerfinanziert),

  • Alternative Rückdeckungskonzepte (Investment-, Renten- Immobilienfonds; Wertpapie-

    papierdepot; Immobilien; Sachwerte; Eigeninvestition),

  • Direktversicherung (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert)

Doch nicht jede dieser Lösung ist für das Unternehmen in seiner derzeitigen Form geeignet.

Die BEGA Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung analysiert

mögliche Finanzierungsformen und zeigt dem Unternehmen Vor- und Nachteile der jeweiligen

Form auf.

Das Unternehmen hat somit die Möglichkeit, nach eigenen Prämissen den für sich geeigneten

Weg für die betriebliche Versorgung auszuwählen (evtl. im Zusammenhang mit einer Lang-

zeitanalyse)

Analyse bestehender Versorgungssystem verbunden mit evtl. Neuordnung

Jedes betriebliche Versorgungssystem bedarf einer regelmäßigen Kontrolle.

Gesetzliche Änderungen oder auch Rechtssprechungstendenzen erfordern immer wieder

Anpassungen.

Nur so ist gewährleistet, daß die mit dem Versorgungsversprechen einmal eingegangenen

Verpflichtung für das Unternehmen kalkulierbar und wirtschaftlich tragbar ist.

Damit verbunden ist eine Prüfung der steuerlichen Anerkennung und Optimierung steuer-

licher Auswirkungen.

Mit einer Analyse für bestehende Versorgungssysteme wird die Möglichkeit geboten,

Stärke und Schwächen der vorhandenen Versorgungsordnung zu erkennen und damit

auch Alternativvorschläge für notwendige Korrekturen, Ergänzungen oder Einschränkungen

aufzuzeigen.

Die Analyse liefert damit wichtige Informationen für eine Neuordnung des Versorgungs-

systems.

Beratung bei Unstellungen, Neuordnungen und Ablösungen von

Versorgungssystemen

Unter bestimmten Situationen besteht der Bedarf, vorhandene Versorgungssysteme

umzustellen, neuzuordnen oder durch ein neues System abzulösen.

Dies kann z.B. erforderlich sein, wenn ein Versorgungssytem den ursprünglich festgelegten

Dotierungsrahmen überschritten hat, um eine Überversorgung zu vermeiden oder aber

zur notwendigen Vereinheitlichung unterschiedlicher Versorgungszusagen (Harmonisierung).

Von seiten der BEGA Beratungsgesellschaft- und Betreungsgesellschaft für betriebliche

Altersversorgung werden alle erforderlichen versicherungsmathematischen Berechnungen

unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Vorschriften durchgeführt.

Unsere Leistungen

  • Orientierungsgespräche zur Gestaltung von Leistungsplänen und der Wahl des

    Durchführungsweges

  • Besondere Beratung bei tarifvertraglichen Vorgaben

  • Realisierung des Anspruchs auf Entgeldumwandlung

  • Vergleich von Durchführungswegen und Leistungsplänen mit finanzwirt-

    schaftlicher Analyse

  • Interne Ausschreibungen zu Versicherungsproduktlösungen

  • Klärung von Rechtsfragen bei der Neuordnung von Versorgungswerken

  • Formulierungen von Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen,

    Tarifverträgen und Einzelzusagen

  • Abwicklung von Mitarbeiterinformationen

  • Einzelberatung bei Versorgungszulagen an Führungskräfte

Sollten wir Sie neugierig gemacht haben, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns

in Kontakt treten würden.

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