Keyman - Police
Brände, Unwetter und Diebstahl lassen sich versichern. Das weiß jeder Unternehmer und
handelt entsprechend. Noch wichtiger für den wirtschaftlichen Erfolg sind jedoch häufig die
Manager an den Schaltstellen der Firma. Auch hier bietet die Assekuranz Problemlösungen.
Zwei Lebensversicherungspolicen sichern gerade kleinere Unternehmen beim Ausscheiden von
Gesellschaften und Führungskräften: Es sind die Teilhaberversicherung und die Keyman-Police.
Teilhaberversicherung
Personengesellschaften, wie offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft
bürgerlichen Rechts, sind stark von persönlichen, aber gleichzeitig auch finanziellen Engagement
der Teilhaber abhängig.
Häufig kommt es daher beim Ausscheiden der Inhaber zu Schwierigkeiten, die letztlich sogar den
Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Denn der Firma entsteht in solchen Fällen oft doppelter Schaden. Zum Verlust des erfahrenen
Gesellschafters kommt die Kapitallücke, die entsteht, wenn der Betreffende oder seine Erben den
Anteil aus dem Gesellschaftsvermögen abziehen.
Dieses Risiko, plötzlich ohne ausreichende Finanzbasis dazustehen, läßt sich ausschalten:
mit einer Teilhaberversicherung - eine Lebenspolice, die nicht an den Versicherten auszahlbar ist,
sondern an die Firma.
Es gibt die unterschiedlichsten Policen. Plant etwa ein Gesellschafter, bei Erreichen einer
bestimmten Altersgrenze auszuscheiden, oder soll den Erben nach seinem Tod die Geschäftsanteile
ausgezahlt werden, dann ist der Abschluß einer gemischten Kapitalversicherung sinnvoll.
Das ist jedoch teuer, weil auch für den Erlebensfall Kapital bereitgestellt wird. Billiger wirs es, wenn
die Gesellschaft nur für den Fall des plötzlichen Todes eines Miteigentümers vorsorgt. Dafür bietet
sich eine Risikolebensversicherung an.
Mit der Versicherungsleistung aus einem solchen Vertrag können dann die Erben ausgezahlt werden.
Die Kapitaldecke der Firma bleibt also ungeschmälert erhalten.
Bei Kapital- und Risikolebensversicherungen sind jedoch immer nur das Leben jeweils eines
Gesellschafters versichert.
Für zwei Teilhaber wären also entsprechend zwei Verträge nötig.
Bei einem größeren Gesellschafterkreis käme es dann durch die Vielzahl der Beiträge zur
Versicherung zu erheblichen finanziellen Belastungen.
Die lassen sich jedoch mit einer sogenannten verbundenen Versicherung deutlich verringern.
Bei dieser Vertragsvariante sind alle Gesellschafter versichert, der vereinbarte Betrag wird allerdings
nur einmal an das Unternehmen ausgezahlt. Die Firma nimmt die Versicherung in Anspruch, wenn der
erste Teilhaber - bei Erreichen der Altersrenze oder durch Tod - ausscheidet.
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach den Ansprüchen, die die Gesellschafter bei
Ihrem Ausscheiden haben oder nach der Finanzlücke, die bei Auszahlung von Anteilen an die Erben
steht.
Damit ein privater Schicksalsschlag nicht Ihre Firma gefährdet, gibt es jetzt die neue
Keyman-Police, die bei folgenschweren Ausfällen von Leistungs- und Erfolgsträgern
einspringt.
Besonders bei Klein- und Mittelbetrieben steht und fällt der wirtschaftliche Erfolg mit der Besetzung der
Schlüsselpositionen. Sei es der Meister, die Prokuristin, der Vertriebsmanager, der Softwareexperte
oder Ihr Partner bzw.
Sie selbst: Wer schwer ersetzbar, darf eigentlich gar nicht ausfallen, jedenfalls nicht für längere Zeit.
Schlägt das Schicksal in Form von Unfall, Krinkheit, Invalität oder Tod dennoch unerwartet zu, bedeutet
das in der Regel Umsatzrückgang, Kostensteigerungen durch Beschaffung von neuem know how und
neuen Kontakten, Liquiditätsengpässe und Gewinnrückgang bzw. sogar Verlust.
Im schlimmsten Fall ist die Existenz einer mühsam aufgebauten Firma gefährdet.
Mit der Keyman-Police gewinnen Sie Vorteile:
- Sofortiges Liquiditätskapital für Ihren Betrieb zum Ausgleich von Kostensteigerungen
ohne Belastungen von Kreditlinien
- Finanzielles Polster für entgangene Umsätze und Gewinne, Verlustausgleich
- Existenzsicherung Ihres Betriebes für Sie und Ihr Team.
Die Keyman-Police ist eine umfassende Deckung der neuen Art
Versicherer leisten bei folgenden Ereignissen:
1. Schwere Krankheiten
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Bypass-Operation
- Chronisches Nierenversagen
- Erblindung
- Verlust von Gliedmaßen
- Querschnittslähmung
- Organtransplantation
- Schwere Verbrennungen
2. Erwerbsunfähigkeit
3. Pflegebedürftigkeit
4. Tod
Die Versicherungsleistung ist in jedem Fall nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden.
Ihre Firma kann somit über den Betrag frei verfügen.
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