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Betriebsunterbrechung, Betriebsschließung, Existenzverlust


Freiberufler kennen die Chancen und Risiken ihres Metiers. Einsatz, Leistung, unternehmerisches

Handeln zählen und zahlen sich aus - wenn nichts dazwischen kommt.

Was aber, wenn der Betrieb wegen Krankheit oder Unfall für längere Zeit nicht betrieben werden

kann oder wenn ein Brandschaden die gesamten Geschäftsunterlagen ?

Kompletter Existenzschutz für Freiberufler

Klar, Schadensversicherungen regulieren den entstandenen Wasser-, Einbruch oder Brandschaden,

Betriebsunterbrechungsversicherungen leisten wertvolle finanzielle Hilfe, bis der Betrieb dann wieder

aufgenommen werden kann.

Ein Risiko mußten Freiberufler bislang alleine tragen:

die krankheits- oder unfallbedingte Betriebsunterbrechung. Mit einer Krankentagegeldversicherung

kann zwar schon bisher das Nettoeinkommen abgesichert werden, die weiterlaufenden Kosten,

vor allem Personal- und Mietkosten bleiben aber unberücksichtigt.

Wir bieten jetzt ein umfassendes Sicherheitskonzept für Freiberufler und Handwerker, daß nicht

nur die fortlaufenden Betriebskosten wie Vergütungen, Provisionen, Sozialabgaben, Mieten,

Leasingraten, Versicherungsbeiträge oder Kreditzinsen abdeckt, sondern auch den entgangenen

Gewinn berücksichtigt.

Was bietet die EBU ?

Die EBU bietet den kompletten Versicherungsschutz bei Betriebsstillstand infolge von Krankheit,

Unfall der versicherten Person und Sachschäden des versichererten Betriebes!

Dieses Produkt ist damit einzigartig auf dem deutschen Markt.

Erstmal können sich freiberuflich Tätige, selbstständige Handwerker und Händler mit stationärem

Verkaufsgeschäft in einem bisher nicht gekannten Umfang gegen die finanziellen Folgen einer

Betriebsunterbrechung absichern.

Eine Betriebsunterbrechungs- Versicherung gibt es zwar schon lange - allerdings nur für Sach-

schäden (Feuer, Einbruch, Vandalismus usw.). Krankheit und Unfall als Betriebsunterbrechungs-

grund waren bisher nicht versicherbar.

Was wird geleistet ?

Neben dem entgangenen Gewinn werden ide fortlaufenden Betriebskosten erstattet, die unabhängig

vom Umsatz weiterhin anfallenund die den Kunden gerade in Zeiten einer Betriebsunterbrechung

finanziell belasten.

So sind zuerst:

  • Löhne und Gehälter (incl. Sozialabgaben, Pflegeversicherung, Urlaubsgeld) von
    Angestellten und Arbeitern weiter zu bezahlen

  • Mitarbeiter können nicht einfach gekündigt oder entlassen werden. Das verbieten schon
    die gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichenBestimmungen und vertraglichen
    Kündigungsfristen.

  • Zudem kann es sich kaum erlauben, sich von qualifzierten Fachkräften zu trennen

  • Schon gar nicht, wenn der "Chef auf der Nase liegt".

Weitere fortlaufenden Betriebskosten sind z.B.

  • Mieten, Pachtgebühren, Abschreibungen, Leasingraten;

  • Grundgebühren für Strom, Heizung, Gas, Wasser, Telefon, Fax;

  • Grund- und Gewerbesteuern;

  • Beiträge für berufliche Vereinigungen;

  • Versicherungungsbeiträge (z.B. gewerbliche Sachversicherung, Haftpflicht);

  • Zinsen für in Anspruch genommene Geschäftskredite. Nicht versichert sind:
    umsatzabhängige Kosten, wie

  • Aufwendungen für bezogenen Waren (Wareneinsatz);

  • Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Materialeinsatz);

  • Verbrauchs- und Umsatzsteuern

Die Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung hält Ihnen den Rücken frei. Damit Sie in aller

Ruhe wieder gesung werden, oder den Betrieb nach einem Schaden renovieren können.

So können Sie Ihrem "Neustart" gelassen entgegensehen.

Wir nehmen uns gern Zeit für Sie !

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