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Betriebliche Altersvorsorge Eine der wesentlichen Veränderungen im Berich der betrieblichen Altersversorgung besteht darin, daß ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeld- umwandlung (seit dem 1.1.2002) bis zu einer gewissen Höhe besteht. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist bei der Durchführungsform der Direktversicherung und der Pensionskasse eine Riester-Förderung möglich. Voraussetzung ist allerdings,daß die Beiträge aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen geleistet werden.
dem unversteuerten und unverbeitragten Einkommen zu leisten, ist die Entgeldumwandlung uber eine Unterstützungskasse. Daneben ist diese Durchführungsform für das Unternehmen bilanzneutral und die Verwaltung wird auf die Unterstützungskasse ausgegliedert. Die Versorgungsleistungen stellen Einnahmen aus nichtselbsständiger Tätigkeit dar. Durch die hohen Freibeträge und den Grundfreibetrag sind faktisch die meisten Renten steuerfrei. Erfolgt die Anlage der umgewandelten Beträge bei der Unterstützungskasse in Form einer Lebensversicherung, so werden durch Gruppenkonditionen sehr günstige Tarife gewährt, die eine erheblich bessere Rendite aufweisen als die von Altersvorsorgeverträgen. Weitere Vorteile der Unterstützungskasse sind:
Zwar ist die Unterstützungskasse nach Riester nicht förderfähig, allerdings wird hier nicht aus
dem Netto, sondern aus dem Brutto gespart. Daneben bleibt den Arbeitnehmern unbenommen privat die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Unterstützungskasse bleibt damit der am meisten geförderte und privilegierte Durchführungs- weg.
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